Den Rahmen klären: Kurz prüfen — Zieht ihr innerhalb Berlins um oder neu nach Berlin?
Bestehende Betreuung / Kitawechsel: Den bestehenden Gutschein zuerst mitdenken
Bei einem innerberliner Umzug mit Kitawechsel beschreibt das Berliner Familienportal: Der bestehende Gutschein kann bei der neuen Kita vorgelegt werden. Ob darüber hinaus etwas zu klären ist, richtet sich nach eurer Situation und der zuständigen Stelle.
Neue Betreuung in Berlin suchen
Den Antrag richtet ihr grundsätzlich an das Jugendamt eures Wohnbezirks — auch dann, wenn die Wunschkita in einem anderen Berliner Bezirk liegt.
Bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland oder bei Wegzug aus Berlin ist der direkte Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt der verlässliche nächste Schritt.
Schritt 1 — Gutschein und Umfang gehören zusammen: Kita-Gutschein und Betreuungsumfang klären
Für einen Platz in einer öffentlich finanzierten Berliner Kita oder Kindertagespflege ist ein Kita-Gutschein erforderlich. Ein freier Platz ist zusätzlich nötig; der Betreuungsumfang steht auf dem Gutschein.
Für den Erstantrag nennt das ServicePortal Berlin einen Zeitraum von frühestens neun bis spätestens zwei Monaten vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Die offizielle Online-Ausfüllhilfe und die Übersicht der Berliner Jugendämter helfen beim offiziellen Einstieg.
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Schritt 2 — Kitas im neuen Alltag suchen und direkt kontaktieren
Mit dem offiziellen Kita-Navigator könnt ihr Berliner Kitas suchen, Informationen zu Einrichtungen ansehen und Kontakt aufnehmen.
Vor dem Kontakt kurz notieren:
- Neue Wohnadresse und Wege im Alltag
- Gewünschter Betreuungsbeginn
- Gewünschter Betreuungsumfang
Schritt 3 — Betreuungsanfrage, Vormerkung und Vertrag auseinanderhalten
Betreuungsanfrage: Eine Betreuungsanfrage ist eine Anfrage an die Einrichtung.
Vormerkung: Im Kita-Navigator wird sie als Status beschrieben, bei dem die Kita die Betreuung plant und einen Platz bereithält.
Vertrag: Der Betreuungsvertrag ist ein eigener Schritt mit Kita oder Träger.
Das konkrete Verfahren sowie die Entscheidung über Vergabe und Vertrag liegen bei der jeweiligen Einrichtung.
Schritt 4 — Wenn ihr die Kita wirklich wechselt
Prüft euren bestehenden Gutschein und den bisherigen Betreuungsvertrag. Das Berliner Familienportal beschreibt für den innerberliner Umzug mit Kitawechsel, dass der Gutschein bei der neuen Kita vorgelegt werden kann.
Für Steglitz-Zehlendorf veröffentlicht das Jugendamt eigene Hinweise zum Umzug, zur neuen Anschrift sowie zur Kündigung und Einreichung des Gutscheins bei einem Kitawechsel. Diese Information gilt nur für diesen Bezirk.
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Offizielle Stellen für euren nächsten Schritt
Für den offiziellen Ablauf nutzt das ServicePortal zum Kita-Gutschein, den Kita-Navigator und die Jugendämter nach Bezirk. Verfahren und Hinweise können sich ändern. Prüft vor Einreichung oder Vertragsentscheidung die aktuelle Information eures zuständigen Jugendamts und der gewünschten Kita.
Mehr Orientierung für Berlin findet ihr auch im Ratgeber Kita-Platz Berlin.
Wichtiger Hinweis: Platzfink bietet Orientierung für die Planung nach einem Umzug. Die Inhalte sind keine Rechtsberatung, keine verbindliche Auskunft einer Behörde und keine Platzgarantie. Verfahren, Zuständigkeiten und Hinweise können sich je nach Bezirk, Einrichtung und Zeitpunkt ändern. Prüft verbindliche Schritte deshalb immer beim zuständigen Jugendamt und bei der jeweiligen Kita.
Quellen und Prüfdatum
Offizielle Berliner Quellen, geprüft am 13.09.2026.
- Kita-Gutschein beantragen oder erweitern – Abruf: 13.09.2026
- So finden Sie in Berlin einen Kitaplatz für Ihr Kind – Abruf: 13.09.2026
- Kita-Navigator – Abruf: 13.09.2026
- Kita- und Willkommensgutschein – Abruf: 13.09.2026
- KiTa-, Hort- und Tagespflegeanmeldeverfahren (Steglitz-Zehlendorf) – Abruf: 13.09.2026
- Jugendämter – Standorte – Abruf: 13.09.2026
- Kita-Gutschein: Online-Ausfüllhilfe – Abruf: 13.09.2026